Corona-Soforthilfe

Finanzielle Engpässe überbrücken

Liebe Unternehmerinnen und Unternehmer, liebe Mitglieder und Kunden der Volksbank Worpswede eG

Wir stellen uns aktuell auf die Corona-Pandemie mit der Umsetzung zahlreicher Maßnahmen ein. Der Vorstand stimmt sich mit dem gebildeten Krisenstab mehrmals täglich ab. Ziel ist es, den Bankalltag trotz Corona wie gewohnt fortzuführen und dabei Mitarbeiter wie Kunden bestmöglich zu schützen.
Die aktuelle Situation bringt jedoch auch besondere Belastungen für Unternehmer und Gewerbetreibende mit sich. Diesen Herausforderungen müssen wir uns gemeinsam stellen. Wir wollen wir mit Ihnen Lösungen finden, um finanzielle Engpässe zu überbrücken und die aktuelle Krise zu meistern. Im Rahmen unserer Möglichkeiten werden wir Sie bestmöglich und individuell unterstützen und mit allen notwendigen Informationen versorgen.
In diesem Zusammenhang bitten wir Sie, unsere digitalen Kommunikationswege (Telefon, Online-Banking, E-Mail,...) zu nutzen und möglichst den persönlichen Kontakt zu vermeiden.

Nachstehend erhalten Sie einen ersten kurzen Überblick über die aktuellen Hilfsmöglichkeiten.

1) Kurzarbeitergeld
>    Das Kurzarbeitergeld kann aufgrund eines vorübergehenden Umsatzrückgangs beantragt werden, um Entlassungen zu vermeiden.
>    Man erhält die Möglichkeit, die Arbeitsleistung und Entlohnung um bis zu 100 Prozent zu reduzieren.
>    Wenn 10% der Arbeitnehmer eines Unternehmens von Kurzarbeit betroffen sind
>    Sozialversicherungsbeiträge werden von der Bundesagentur für Arbeit erstattet
>    neu: jetzt auch für Leiharbeiter
>    Der Arbeits- und Umsatzausfall durch Covid-19 wird als Begründung anerkannt
>    max. 12 Monate
>    Das Kurzarbeitergeld berechnet sich nach dem Netto-Entgeltausfall. Beschäftigte in Kurzarbeit erhalten grundsätzlich 60 Prozent des pauschalierten Netto-Entgelts. Lebt mindestens ein Kind mit im Haushalt, beträgt das Kurzarbeitergeld 67 Prozent des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgelts.     
>    weitere Informationen über https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
Sofern kein Kurzarbeitergeld beantragt wird, kann man sich zudem mit den Sozialversicherungsträgern in Verbindung setzen, um zu prüfen, inwiefern Sozialversicherungsabgaben gestundet werden können.

2) Finanzamt
>    Antrag laufende Steuervorauszahlungen auszusetzen und laufende Steuerzahlungen zu stunden
>    Aktuell wird von Säumniszuschlägen und Vollstreckungsmaßnahmen abgesehen

3) Hausbank
>    Tilgungsraten aussetzen oder den Kreditrahmen kurzfristig erhöhen
>    Ratsam ist es, eine entsprechende Finanzplanung für die nächsten Monate zu erstellen, um die Liquiditätslücken zu ermitteln.

4) NBank (www.nbank.de)
>    Über die NBank wird das Kreditprogramm Niedersachsen-Liquiditätskredit für kleine und mittlere Unternehmen (bis zu 50.000 Euro und ohne das Sicherheiten) bereit gestellt. Die Abwicklung erfolgt direkt über die NBank. Alle notwendigen Informationen und Antragsunterlagen sind auf der Homepage der NBank veröffentlicht.
>    Zuschussförderung für Kleinunternehmen und Familienbetriebe (bis 49 Beschäftigte)
einmaliger Zuschuss von bis zu 20 TEUR je Unternehmen
gestaffelt nach Anzahl der Beschäftigten
Verwendungszweck: Mieten und Pachten für gewerbliche Immobilien, Zinsaufwendungen für fremdfinanzierte Wirtschaftsgüter, Maschinen, Anlagen und Einrichtungen
>    Antragstellung seit 25.03.2020 möglich

5) Niedersächsischen Bürgschaftsbank (NBB)
>    Der Bürgschaftsrahmen des Landes Niedersachsen soll auf 3 Milliarden Euro erhöht werden. So können Hausbankkredite über die Niedersächsischen Bürgschaftsbank (NBB) verbürgt werden.

6) KfW (www.kfw.de)
>    KFW hat ihre bestehenden Programme für Liquiditätshilfen ausgeweitet, um den Zugang der Unternehmen zu günstigen Krediten zu erleichtern.
>    keine Zuschüsse sondern Kredite
>    Beantragung über die Hausbank

7) Bundeszuschuss für Solo-Selbstständige und Einzelunternehmer:
>    Unternehmen, Selbständige und Freiberufler mit bis zu 5 Beschäftigten erhalten eine Einmalzahlung von bis zu 9.000 Euro für 3 Monate (nicht zurückzuzahlen).
>    Unternehmen, Selbständige und Freiberufler mit bis zu 10 Beschäftigten erhalten eine Einmalzahlung von bis zu 15.000 Euro für 3 Monate (nicht zurückzuzahlen).
Rückzahlung: Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.
Beantragung: Noch nicht möglich!


8) Die Pflicht zur Insolvenzanmeldung soll aufgrund von Zahlungsunfähigkeiten bis September 2020 ausgesetzt werden.


Link zur NBank:
https://www.nbank.de/Blickpunkt/Covid-19-%E2%80%93-Beratung-f%C3%BCr-unsere-Kunden.jsp

Link zur KfW:
https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

Link zur Niedersächsischen Bürgschaftsbank:
https://www.nbb-hannover.de/ueber-uns/aktuelles/coronavirus/

Link zum Bundesministerium für Wirtschaft und Energie:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html

Link zum Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung:
https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/


Gerne stehen wir Ihnen für Fragen und Beratungen telefonisch zu unseren Geschäftszeiten zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund!


Ihre Volksbank Worpswede eG